Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
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Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist die Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland.
Es enthält Regelungen zur Verhütung und zur finanziellen Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation von Versicherten und zur Organisation der Unfallversicherungsträger.
Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch bestimmt auch, unter welchen Voraussetzungen Unternehmer, Kollegen oder Dritte für Arbeitsunfälle haften. Es enthält zudem Spezialvorschriften für den Datenschutz, die die allgemeinen Datenschutznormen im SGB X ergänzen.
Vor dem In-Kraft-Treten des Siebten Buches Sozialgesetzbuch war das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung im Dritten Buch der Reichsversicherungsordnung geregelt.
Das SGB VII ist die Ermächtigungsgrundlage für die Berufskrankheiten-Verordnung und die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung.
Literatur
- Karl Hauck, Wolfgang Noftz (Hrsg.): Gesamtkommentar zum Sozialgesetzbuch: SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2005.
- Herbert Lauterbach, Friedrich Watermann, Joachim Breuer (Hrsg.): Unfallversicherung SGB VII: Kommentar zum Siebten Buche des Sozialgesetzbuchs und zu weiteren die Unfallversicherung betreffenden Gesetzen. Verlag W. Kohlhammer, 4. Auflage 1997.
- Werner Bereiter-Hahn, Gerhard Mehrtens: Gesetzliche Unfallversicherung. Handkommentar. Erich Schmidt Verlag. 5. Auflage, Berlin 1997, ISBN 3-503-04068-4.
Quelle
www.wikipedia.org