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Probezeit

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Die Probezeit bezeichnet einen Zeitraum, in dem vorerst etwas auf Probe gewährt wird, um die Eignung festzustellen. Dieser ist bei einem Arbeitsverhältnis und beim Erhalt des Führerscheins gebräuchlich.

Inhaltsverzeichnis

Probezeit eines Arbeitsverhältnisses

Situation in Deutschland

Für die erste Zeit des unbefristeten Arbeitsverhältnisses wird in Deutschland meist eine Probezeit vereinbart und dient zur Prüfung des Arbeitnehmers. Üblich ist eine Dauer von sechs Monaten.

Ein Probearbeitsverhältnis wird umgangssprachlich auch als Probezeit bezeichnet. Dabei wird auf bestimmte Zeit ein befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen – eine stillschweigende Fortsetzung gilt dabei als Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit nunmehr meist längerer Kündigungsfrist.

Während der Probezeit können kürzere als die normalen Kündigungsfristen vereinbart werden, mindestens jedoch eine Kündigungsfrist von 2 Wochen (Vorlage:§ III BGB). Hiervon kann jedoch aufgrund tarifvertraglicher Regelungen weiter abgewichen werden, so beträgt bei manchen Tarifverträgen die Kündigungsfrist in den ersten 4 Wochen 2 Tage (Vorlage:§ IV BGB).

Arbeitsrechtlich hat die Probezeit nur Einfluss auf die Kündigungsfrist; der Kündigungsschutz beginnt unabhängig von den vertraglichen Vereinbarungen erst nach Ablauf der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes, die sechs Monate beträgt und deshalb oft mit der vereinbarten Probezeit verwechselt wird.

Eine Kündigung während der Probezeit beim unbefristeten Arbeitsverhältnis bedarf der Anhörung des Betriebsrates nach Vorlage:§ Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Für Schwangere in der Probezeit besteht der besondere Kündigungsschutz nach Vorlage:§ Mutterschutzgesetz(MuSchG).


Siehe auch

Weblinks

Quelle

www.wikipedia.org

  • Diese Seite wurde zuletzt am 8. Mai 2009 um 12:43 Uhr geändert.
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