Krankenkasse
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Als Krankenkassen bezeichnet man Träger der Krankenversicherung. Sie sind Teil des Gesundheitssystems und der Sozialversicherung.
Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Versicherungsbeiträge nach dem Bruttoeinkommen, in der privaten meist nach dem Lebensalter. Heute bieten viele Krankenkassen sowohl Tarife für gesetzlich als auch für privat Versicherte an, d.h. es gibt unterschiedliche Tarife. Daneben gibt es Einzeltarife z.B. für Zahnbehandlung.
Gesetzliche Krankenkassen (das heißt solche, die aufgrund des Fünften Buches Sozialgesetzbuch die Gesetzliche Krankenversicherung sicherstellen) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. In der Sozialwahl wird ihre jeweilige Vertreterversammlung gewählt, die u. a. den Vorstand der Kasse bestimmt. Die Krankenkassen haben insgesamt rund 50 Millionen Mitglieder. Einschließlich der Familienangehörigen sind es 70,3 Millionen Versicherte (Stand von Juli 2008. Sie führen in getrennter Rechnung als „Pflegekasse bei ...“ auch die gesetzliche Pflegeversicherung für ihre Versicherten durch.
Man unterscheidet zwischen folgenden Kassenarten:
- Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) bestehen für abgegrenzte Regionen, die sich auf verschiedene Bundesländer erstrecken können.
- Betriebskrankenkassen (BKK) können von Arbeitgebern mit mindestens 1.000 Versicherungspflichtigen gegründet werden. Sie können sich auch für Betriebsfremde öffnen.
- Innungskrankenkassen (IKK) können von Handwerksinnungen mit mindestens 1.000 Versicherungspflichtigen gegründet werden. Auch sie können sich öffnen.
- Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK) für Landwirte und ihre Familien, sowie Bezieher einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte.
- Knappschaft ursprünglich für Arbeitnehmer des Bergbaus, seit dem 1. April 2007 jedoch allgemein geöffnet.
- Ersatzkassen, entstanden aus Selbsthilfevereinigungen, Dachverband Verband der Ersatzkassen (vdek).
Diese Differenzierung ist historisch gewachsen. Ursprünglich waren die AOK verpflichtet, alle Versicherten aufzunehmen. In Abhängigkeit von Einkommen und Beruf gab es nur für einen Teil der Versicherten eine Wahlmöglichkeit, d. h. das Recht zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln oder sich privat zu versichern. Diese Unterschiede wurden und werden durch die Gesundheitsreform teilweise aufgehoben.
Bei Schließung einer Krankenkasse haftet ihr Dachverband. Die Krankenkassen arbeiten bei vielen Vertragsgestaltungen kassenartenübergreifend zusammen. Um die unterschiedliche Versichertenstruktur (Alter, Geschlecht, Krankheitshäufigkeit und -schwere) der einzelnen Krankenkassen auszugleichen, wurde ab 1994 der Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen eingeführt. Durch das Gesundheitsreformgesetz 2007 werden den Krankenkassen kassenartenübergreifende Fusionen ermöglicht.
Eine Krankenkasse regelt selbständig ihren Haushalt. Sie muss aber gesetzgeberische Leistungsvorgaben erfüllen (Pflichtleistungen) und darf in einigen Fällen darüber hinaus gehen (Satzungsleistungen). Ihre Betriebsmittel sollen das 1,5 fache einer Monatsausgabe nicht übersteigen. Durch Beitragssatzanpassungen ist dies entsprechend zu regulieren. Schulden dürfen Krankenkassen nicht machen.
Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten nach dem Umlageverfahren, das heißt, sie ziehen diejenigen Beträge als Beiträge ein, die sie aktuell für Ausgaben benötigen. Sie dürfen keine Altersrückstellungen bilden, etwa für das absehbare Problem, dass die Zahl der Erwerbstätigen sinkt und die Zahl der (vergleichsweise geringe Beiträge zahlenden) Rentner weiter steigen wird (Demographie-Faktor). Auch Rücklagen für Mehrausgaben durch medizinischen Fortschritt dürfen nicht gemacht werden. Steigende Beitragssätze sind daher heute schon absehbar.
Die Krankenkassen ziehen die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, siehe Gesamtsozialversicherungsbeitrag) gesammelt ein und leiten sie an die zuständigen Sozialversicherungsträger weiter.
Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen ist in den vergangenen Jahren deutlich rückläufig. 1991 gab es noch mehr als 1.200, am 1. Januar 2006 noch 253 gesetzliche Krankenkassen, davon 199 Betriebskrankenkassen. Für Juni 2008 meldete das Bundesgesundheitsministerium insgesamt 218 gesetzliche Krankenkassen. Durch weitere Fusionen wird sich die Zahl der Krankenkassen bis zur Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 in Richtung 200 bewegen. Prominentestes Beispiel ist die Fusion der Techniker Krankenkasse mit der IKK-Direkt, die damit zur mitgliederstärksten deutschen Krankenkasse wird. Langfristig könnte es nur noch 50 Krankenkassen geben
Die Zahl der Krankenkassen in Deutschland sinkt weiter. Nur noch etwas über 200 Anbieter wird es zum Start des Gesundheitsfonds geben. Anfang der 90er Jahre waren in Deutschland noch über 1000 Krankenkassen auf dem Markt.
Verbanden sich bislang eher kleine Kassen, erreicht die Fusionswelle jetzt auch die großen Anbieter. So wollen Techniker Krankenkasse (TK) und IKK- Direkt zum 1. Januar 2009 zusammen gehen. Das neue Unternehmen mit dem Namen TK soll rund 7,1 Millionen Menschen versichern und wäre damit die größte Krankenkasse Deutschlands. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hält langfristig eine Anzahl von 30 bis 50 Kassen für ausreichend.
Zur Zeit noch nicht gegenfinanziert sind die zukünftigen Ausgaben für Pensionen der Dienstordnungsangestellten bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen und den Innungskrankenkassen.
Es handelt sich dabei um eine Summe von mehr als 10 Mrd. Euro, die in den nächsten Jahrzehnten fällig werden