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Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

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Zuvor war die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Sozialgesetzbuch, vor allem im fünften Buch, sowie im zweiten Buch der Reichsversicherungsordnung (RVO) geregelt.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die im SGB V geregelte Krankenversicherung ist als Solidargemeinschaft beschrieben, die die Aufgabe hat, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Derzeit sind etwa 90% der deutschen Bevölkerung in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Aufbau

Das SGB V ist in zwölf Kapitel mit über 400 Paragraphen unterteilt, von diesen Paragraphen sind einige im Zuge der vielen Reformen allerdings wieder entfallen.

Die Kapitel sind:

  1. Allgemeine Vorschriften
  2. Versicherter Personenkreis
  3. Leistungen der Krankenversicherung
  4. Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
  5. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
  6. Organisation der Krankenkassen
  7. Verbände der Krankenkassen
  8. Finanzierung
  9. Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
  10. Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
  11. Straf- und Bußgeldvorschriften
  12. Übergangsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands

Geschichte

Als Geburtsstunde der gesetzlichen Krankenversicherung als Teil der Sozialversicherung gilt der 17. November 1881. Reichskanzler Otto von Bismarck verlas an diesem Tag vor dem Reichstag die Kaiserliche Botschaft. Am 29. Mai 1883 verabschiedete der Reichstag das Gesetz zur Krankenversicherung, das am 15. Juni verkündet wurde und mit dem 1. Dezember 1884 in Kraft trat. Die Krankenversicherung ist der älteste Teil der Sozialversicherung. Später folgten ihr die gesetzliche Unfallversicherung (1884), die Invaliden- und Alterssicherung (1889), die Angestelltenversicherung (1911) und die Arbeitslosenversicherung (1927). Als letztes kam 1995 die Pflegeversicherung hinzu.

Seit dem 1. Januar 1914 wurde die Sozialversicherung in der Reichsversicherungsordnung (RVO) geregelt. Die RVO wurde seit 1976 schrittweise durch mehrere Sozialgesetzbücher abgelöst. In einigen kleineren verbliebenen Abschnitten, z.B. zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, ist die RVO bis heute geltendes Recht. Ganz überwiegend finden sich die Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung heute aber im seit 1989 geltenden SGB V.

Mehrere Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung sind seitdem in Kraft getreten. In erster Linie waren diese von dem politischen Willen bestimmt, die Ausgaben im Gesundheitswesen zu begrenzen. Zuletzt wurde die Insolvenzfähigkeit der Krankenversicherungen eingeführt (GKV-OrgWV).

Weblinks

Quelle

www.wikipedia.org

  • Diese Seite wurde zuletzt am 7. Mai 2009 um 13:45 Uhr geändert.
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