Eingliederungsvereinbarung
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Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, um die Eingliederung einer bestimmten Person in Arbeit und die dafür vorzunehmenden Schritte zu regeln. Als solches ist die Eingliederungsvereinbarung ein Vertrag zwischen dem zu Vermittelnden und dem Vermittler bzw. dessen Auftraggeber.
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Vorkommen
Eingliederungsvereinbarungen werden in Deutschland vor allem im Bereich der Eingliederung von Beziehern von Arbeitslosengeld II auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt. Sie werden dort zwischen den zu Vermittelnden und der zuständigen Behörde, vertreten durch den jeweiligen Arbeitsvermittler oder Fallmanager als öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. In diesem Bereich ist der Abschluss einer solchen Vereinbarung in der Regel vorgeschrieben. Die generelle Verweigerung eines Abschlusses durch den zu Vermittelnden hat Leistungskürzungen zur Folge. Dieser Zwang zum Abschluss einer solchen Vereinbarung ist politisch umstritten und wird vor allem von Gegnern der Hartz IV-Reform kritisiert Zur Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt können ergänzend zur Eingliederungsvereinbarung Hilfepläne eingesetzt werden.
Inhalte
In einer Eingliederungsvereinbarung werden die Pflichten und Leistungen beider Seiten bei der Arbeitssuche, das Ziel und die verfolgte Strategie festgelegt. Weitere Inhalte können Zwischenziele und Maßnahmen sein, sowie notwendige rechtliche Belehrungen
Hintergrund
Nach ganz überwiegender Auffassung ist die Eingliederungsvereinbarung ein öffentlich-rechtlicher Vertrag für den die allgemeinen Bestimmungen nach dem SGB X und des BGB gelten.
Quellen
www.wiki.org