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Bildungsgutschein

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Der Bildungsgutschein ist ein Konzept zur staatlichen Kostenübernahme für Bildung und Betreuung in Einrichtungen jeder Stufe - von der Kinderkrippe bis zur Hochschule und Weiterbildung. Studienkonten sind eine besondere Form von Bildungsgutscheinen.

Inhaltsverzeichnis

Das klassische Gutscheinmodell von Milton Friedman

Milton Friedman plädierte erstmals 1955 für eine alternative Bildungsfinanzierung durch die Einführung von Bildungsgutscheinen. Der Bildungsgutschein weist folgende Merkmale auf:

Das Steuergeld fließt den Bildungsträgern nicht mehr unmittelbar zu, sondern auf dem Umweg über die Auszubildenden. Dem Auszubildenden (seinen Eltern) wird ein Gutschein ausgehändigt, mit dem er sich bei einem Bildungsträger bewerben und dessen Leistungen bezahlen kann. Der Bildungsgutschein ist auf den Namen des Auszubildenden ausgestellt und nicht übertragbar. Der Auszubildende gibt den Bildungsgutschein einer frei wählbaren und staatlich anerkannten Bildungseinrichtung. Diese löst den Gutschein bei der Staatskasse gegen Geld ein, mit dem sie ihre Personal-, Raum- und sonstigen Sachkosten im Rahmen eines selbst verwalteten Haushalts bezahlen kann. Alle Auszubildenden erhalten einen staatlich festgelegten Grundwert, der unabhängig vom elterlichen Einkommen ist; dieses Finanzierungsverfahren tritt an die Stelle der traditionellen Unentgeltlichkeit staatlicher Bildungseinrichtungen und der staatlichen Direktsubventionen an private Bildungseinrichtungen.

Herstellung von Chancengleichheit und pädagogischem Wettbewerb

Der Bildungsgutschein ist der ökonomische Beitrag des Staates zur Verwirklichung des Bürgerrechts auf Bildung. Die Einnahmen der Schulen werden durch den Bildungsgutschein davon abhängig werden, dass sie Schüler aufnehmen. Sie müssen sie auch erfolgreich führen, sonst leidet der Ruf der Schule und es werden keine weiteren Schüler kommen oder gar aufgenommene Schüler zu anderen Schulen wechseln. Die Schulen stehen untereinander in Wettbewerb um Schüler und müssen sich daher um jedes aufgenommene Kind pädagogisch kümmern. Sie werden pädagogisch kreativer werden, um pädagogisch besser zu sein. Damit sie darin nicht behindert sind, gehört zu den Rahmenbedingungen eines Bildungsgutscheinsystems die pädagogische Freiheit der Schulen in den Bildungszielen und Bildungsmethoden. Jede Schule muss bei ihren Reformschritten aber den Konsens mit ihren Eltern wahren, die sonst ihre Kinder abmelden werden; ihre Reformen müssen mehr Zuspruch als Ablehnung hervorrufen, also wohlüberlegt durchgeführt werden. Aufgezwungene Schulreformen wird es nicht mehr geben.

Die Schulen stehen auch im Wettbewerb um gute Lehrer, die nur kommen und bleiben, wenn sie mit dem pädagogischen Konzept der jeweiligen Schule einverstanden sind. Die Eltern werden in die Lage versetzt, sich die Schule ihrer Wahl (öffentlich oder privat) auszusuchen („School Choice“). Das Bildungsangebot wird nur insoweit einheitlich bleiben, als in der Gesellschaft pädagogischer Konsens herrscht. Wo dieser Konsens nicht besteht, soll nicht nur die Diskussion sondern auch die Verwirklichung unterschiedlicher Konzepte möglich sein, damit sie in der Praxis zeigen können, ob sie sich bewähren oder rasch wieder untergehen. Es entsteht voraussichtlich ein breiteres Bildungsangebot, weil auch pädagogische Minderheiten Schulen betreiben können, wenn sie genügend Lehrer und Schüler finden. Die Lehrer und Eltern haben mehr direkten Einfluss auf die Weiterentwicklung der Qualität der Schulen, weil sich jede Schule ständig um pädagogischen Konsens aller an ihr Beteiligten bemühen muss.

Der Staat finanziert nicht mehr die Schule (Objektförderung), sondern den Schüler (Subjektförderung). Er gibt damit den Anspruch auf, alle Schulen nach seinen (Mehrheits-)Vorstellungen zu lenken. Er entlässt sie in selbstverwaltete pädagogische Freiheit. Dadurch entsteht rückwirkend ein Innovation fördernder und Effizienz steigernder Wettbewerb zwischen den einzelnen Schulen, auch zwischen den staatlichen und privaten Schulen. Jede Schule wird für ihr pädagogisches Konzept die optimale Betriebsgröße herausfinden und anstreben müssen - notfalls durch das Zusammengehen mit anderen Schulen. Schlechte Schulen werden vom Markt verschwinden. Die Verteilung der vorhandenen Steuergelder auf die Schulen ist transparent, weil der Wert der Bildungsgutscheine per Gesetz festgelegt werden muss.

Um welche Höhe es beim Wert von Bildungsgutscheinen geht, zeigen die Kostenermittlungen, die die baden-württembergische Landesregierung ihrem Landtag alle drei Jahre vorlegen muss. Danach kostete an öffentlichen Schulen ein Grundschüler die Kommunen (im Jahre 2004) und das Land (2005) zusammen 3.362 €, ein Hauptschüler 5.236 €, ein Realschüler 4.105 € und ein Gymnasiast 5.132 € (Landtagsdrucksache 14-623). Bei der ersten Bemessung des Werts von Bildungsgutscheinen mag der Landesgesetzgeber von diesen landesdurchschnittlichen Jahresbeträgen ausgehen; bei der Fortschreibung wird er bald vor der Frage stehen, ob er die Sekundarstufe nicht in allen Schularten gleich behandeln muss. Es bleibt Raum für politische Gestaltung.


Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit

Der Bildungsgutschein (BGS) ist seit dem 1. Januar 2003 Bestandteil des deutschen Bildungssystems. Er dient dabei als Zusage der Bundesagentur für Arbeit über die Kostenübernahme einer Teilnahme an einer längeren Weiterbildung, gem. § 77 Abs. 3 SGB III und § 16 Abs. 1 SGB II.

Ab Ausstellungsdatum des Bildungsgutscheins hat dieser eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten bis zum Beginn der Weiterbildung. Er kann entweder sehr frei formuliert sein, sodass der Adressat des Bildungsgutscheins selbst eine geeignete Bildungsmaßnahme suchen kann, oder aber die Maßnahmeträger werden vom Arbeitsvermittler vorgegeben.

Beim Bildungsgutschein handelt es sich um eine so genannte Kann-Leistung, d. h. der Arbeitsvermittler kann den Bildungsgutschein bei Notwendigkeit einer Weiterbildung zur nachhaltigen Eingliederung des Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt vergeben, muss dies aber nicht. Grundsätzlich wird die Ausgabe eines BGS aufgrund massiver Kosteneinsparungen durch die BA zunehmend restriktiv gehandhabt, so dass die wenigsten Arbeitslosen einen BGS erhalten. Alternativ können kürzere Bildungsmaßnahmen bis zu 12 Wochen Dauer als Trainingsmaßnahmen gefördert werden.

Wer an einer Bildungsmaßnahme mittels BGS teilnimmt, behält seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Während der Weiterbildungsmaßnahme kann ein Empfänger von Arbeitslosengeld I nicht auf Arbeitslosengeld II gestuft werden. Wenn zu Beginn der Maßnahme Anspruch auf 30 Tage ALG I oder weniger besteht, bleibt dieser Anspruch während der Maßnahme eingefroren. Wenn zu Beginn der Maßnahme mehr als 30 Tage Anspruch auf ALG I besteht, wird pro zwei Tage der Maßnahme der Anspruch um einen Tag vermindert, höchstens jedoch auf 30 Tage reduziert. Wer einen Bildungsgutschein hat, für den werden die Kosten für den Lehrgang, für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke und für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung übernommen. Falls der Teilnehmer außerhalb seines Wohnortes übernachten muss, können die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte erstattet werden. Muss der Teilnehmer auswärts übernachten, bekommt er die Kosten für die An- und Abreise sowie die Kosten für eine Fahrt zur Familie oder für den Besuch des Partners oder Kindes einmal pro Monat erstattet. Hierbei handelt es sich um eine Entfernungspauschale die 0,36 € pro Kilometer für die ersten 10 Km und für jeden weiteren Kilometer von 0,40 € beträgt.

Siehe auch


Weblinks

Quelle

www.wikipedia.org

  • Diese Seite wurde zuletzt am 7. Mai 2009 um 13:02 Uhr geändert.
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